Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbands App

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Verbands App durch die radtke solutions GmbH. Sie bilden die verbindliche Grundlage für sämtliche SaaS-Leistungen, Integrationen, Apps und ergänzenden Services.

§ 1 Geltungsbereich & Definitionen

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der radtke solutions GmbH, Bergedorfer Straße 92, 21029 Hamburg (nachfolgend „radtke solutions“), und Kunden (Verbände, Vereine, Organisationen, Unternehmen), die die Verbands App sowie zugehörige Module, Apps, Integrationen oder Dienstleistungen nutzen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn radtke solutions ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) „Vertragssoftware“ meint die Verbands App (SaaS), mobile Apps, Web-Frontends, Administrationsoberflächen, Schnittstellen (API) sowie begleitende Services. „Kundeninhalte“ sind sämtliche Daten, Dokumente, Texte, Medien, die der Kunde oder dessen Nutzer*innen in die Vertragssoftware einbringt.

§ 2 Vertragsschluss & Vertragsdokumente

(1) Angebote von radtke solutions sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Auftragsdokuments, eines individuellen Angebots oder durch digitale Annahme (z. B. E-Signatur) zustande.

(2) Vertragsbestandteile sind (i) das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung, (ii) diese AGB, (iii) Service-Level-Agreements (sofern vereinbart), (iv) Auftragsverarbeitungsvertrag (sofern erforderlich).

(3) radtke solutions kann ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen oder die Nutzung gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

§ 3 Leistungen der radtke solutions GmbH

(1) radtke solutions stellt dem Kunden die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit als Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Ort der Leistungserbringung ist das Rechenzentrum (Google Cloud Platform, Region europe-west3).

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. radtke solutions ist berechtigt, Funktionalitäten weiterzuentwickeln, zu erweitern oder zu ändern, sofern hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Kernfunktionen entsteht.

(3) Optional angebotene Professional-Services (Workshops, Implementierung, Beratungen, Integrationen) werden separat beauftragt. radtke solutions schuldet keinen Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.

(4) radtke solutions stellt Updates, Sicherheits-Patches und technische Weiterentwicklungen nach eigenem Ermessen bereit. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Release-Termine oder Feature-Roadmaps.

(5) radtke solutions ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. radtke solutions bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner sowie Administrationskontakte. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Nutzer*innen die Vertragssoftware nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und geltenden Gesetze verwenden. Unzulässige Inhalte oder Nutzungen hat der Kunde unverzüglich zu unterbinden.

(3) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Kundeninhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde radtke solutions unverzüglich. radtke solutions kann Zugangsdaten sperren, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen.

(5) Der Kunde stellt radtke solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Kundeninhalten, rechtswidriger Nutzung der Vertragssoftware oder Verstößen gegen diese AGB durch den Kunden oder dessen Nutzer*innen erhoben werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt radtke solutions bei der Abwehr solcher Ansprüche durch zeitnahe Bereitstellung von Informationen und Unterlagen.

§ 5 Nutzungsrechte & Schutzrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Vertragssoftware im Rahmen der vereinbarten Benutzerkontingente zu nutzen.

(2) Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, einschließlich Weiterentwicklungen, verbleiben bei radtke solutions bzw. deren Lizenzgebern.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren, zu verändern, zu kopieren, zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

(4) Individuelle Anpassungen, Templates oder Konfigurationen, die radtke solutions für den Kunden erstellt, dürfen ausschließlich innerhalb der Verbands App genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Der Kunde gestattet radtke solutions, in der Vertragssoftware einen dezenten Hinweis auf radtke solutions als technischen Anbieter sowie einen Link zum Impressum der radtke solutions GmbH zu platzieren (z. B. „Powered by Verbands App – ein Produkt der radtke solutions GmbH"). Dieser Hinweis darf vom Kunden nicht entfernt oder verdeckt werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

(6) radtke solutions ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten (z. B. Nutzungshäufigkeit, Feature-Nutzung, Performance-Metriken) für die Weiterentwicklung der Vertragssoftware, Benchmarking und statistische Auswertungen zu verwenden. Ein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Nutzer*innen ist dabei ausgeschlossen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Preisanpassung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abrechnungen erfolgen in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) SaaS-Gebühren werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) in Rechnung gestellt. Dienstleistungen und Aufwände werden nach Aufwand vergütet.

(3) radtke solutions ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anzupassen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als genehmigt. Bei Widerspruch hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung. radtke solutions weist in der Mitteilung auf die Widerspruchsfrist und das Sonderkündigungsrecht hin.

(4) Bei Zahlungsverzug ist radtke solutions berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und den Zugang zur Vertragssoftware zu sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Verfügbarkeit, Service-Level & Support

(1) radtke solutions erbringt die SaaS-Leistung mit einer Zielverfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr (exklusive angekündigter Wartungsfenster). Spezifische Service-Level sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.

(2) Wartungsarbeiten werden – sofern möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

(3) Supportanfragen werden per E-Mail unter support@verbands.app oder über das Kundenportal entgegengenommen. Reaktionszeiten ergeben sich aus dem vereinbarten Service-Level.

§ 8 Datenschutz & Informationssicherheit

(1) radtke solutions verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen. Bei Verarbeitung im Auftrag wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

(2) radtke solutions stellt technische und organisatorische Maßnahmen bereit, die dem Stand der Technik entsprechen, einschließlich Verschlüsselung, rollenbasierter Zugriffskontrolle, Protokollierung, Monitoring und Penetrationstests.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne und stellt die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung sicher.

(4) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preiskonditionen und Kundeninhalte. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, (iii) unabhängig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 9 Gewährleistung & Haftung

(1) radtke solutions gewährleistet die vertragsgemäße Funktion der Vertragssoftware. Bei Abweichungen kann der Kunde Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen.

(2) radtke solutions haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung beschränkt. Die Haftung für Datenverluste aufgrund nicht ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden oder indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten) ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(5) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie Cyberangriffe auf Infrastrukturanbieter. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 10 Laufzeit & Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die initiale Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, Zahlungen einstellt oder insolvent wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Nach Vertragsende stellt radtke solutions dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen Datenexporte in einem gängigen Format (z. B. CSV, JSON) bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden Kundeninhalte unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Mitwirkung bei der Datenmigration zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand vergütet.

§ 11 Leistungs-, Produkt- & AGB-Änderungen

(1) radtke solutions ist berechtigt, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern dadurch die Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen im Voraus informiert.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. radtke solutions weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht hin.

§ 12 Referenzen & Marketing

(1) radtke solutions ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen. Dies umfasst die Verwendung des Namens, des Logos und öffentlich verfügbarer Informationen des Kunden auf der Website verbands.app, in Präsentationen, Angebotsunterlagen, Social-Media-Kanälen und bei Messeauftritten. Der Kunde stellt radtke solutions auf Anfrage sein Logo in druckfähiger Qualität zur Verfügung.

(2) Der Widerspruch gegen die Referenznennung kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden. radtke solutions setzt den Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang um; bereits gedruckte oder in Produktion befindliche Materialien bleiben hiervon unberührt.

(3) Gemeinsame Pressemitteilungen, detaillierte Fallstudien (Case Studies) oder gemeinsame Veranstaltungsauftritte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Abstimmung.

(4) radtke solutions darf anonymisierte Nutzungskennzahlen des Kunden (z. B. Nutzeranzahl, Nutzungshäufigkeit, Modulverbreitung) für Marketingzwecke verwenden, ohne dass dies als namentliche Referenznennung im Sinne von Absatz 1 gilt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: 30. März 2026

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